Urlaub ist ein Menschenrecht

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Für uns ist es ganz selbstverständlich: Sommerzeit ist Urlaubszeit. Wer jetzt nicht selbst Urlaub hat, der nimmt ihn sich zu einer anderen Zeit. Und wer dann keine Reise macht, der hat zumindest fünf Wochen pro Jahr frei. Für uns ganz selbstverständlich, für viele Menschen in anderen Teilen der Welt jedoch nicht.

Dabei zählt nicht nur das Recht auf Arbeit zu den Menschenrechten – sondern auch das Recht auf Erholung, regelmäßige Freizeit und Urlaub (Artikel 24, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).
Im Fairen Handel wird besonders auf die Einhaltung von Menschenrechten und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) geachtet – also neben fairer Bezahlung auch auf Rechte wie Urlaub und Freizeit.

Mit unserem Inserat in der Juli-Ausgabe der Grazer Straßenzeitung „Megaphon“ weisen wir genau darauf hin: Dass (bezahlter) Urlaub und andere für uns selbstverständliche Sozialleistungen längst nicht überall gang und gäbe sind. Und dass Fairer Handel mehr ist als nur gerechte Bezahlung.

Oder anders – wie im Text unseres Inserats – formuliert: Wer heuer den Sommerurlaub in einer unserer fair gehandelten Hängematten genießt, der kann sich sicher sein: Auch die Menschen, die diese Hängematte gemacht haben, bekommen ihre verdiente Auszeit.

Urlaub ist ein Menschenrecht – unser Inserat in der Juli-Ausgabe des „Megaphon“

 

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